Energiegemeinschaften
Sie haben eine PV-Anlage & möchten Ihre Nachbarn auch mit Storm versorgen?
Oder haben Sie keine Möglichkeit, eine eigene PV-Anlage zu errichten & möchten trotzdem lokal erzeugte Energie nutzen?
In einer Energiegemeinschaft können Sie Energie ( Strom, Wärme oder Gas) über Grundstücksgrenzen hinweg erzeugen, verbrauchen, speichern & verkaufen. Mit dem neuen ‚Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzpaket ( EAG-Paket)‘ gültig seit 28-07-2021 bekommt die Bevölkerung die Gelegenheit, sich zusammenzuschließen um Energie gemeinsam zu nutzen.
Was sind die Voraussetzungen für eine Energiegemeinschaft & wer kann teilnehmen?
Eine Energiegemeinschaft besteht immer aus mindestens zwei Teilnehmern mit einer PV-Anlage. Für die Abrechnung benötigt man ein Messgerät (bei allen Beteiligten). Man nutzt weiterhin seinen frei gewählten Strom/Netzvertrag da die Energiegemeinschaft die Versorgung nicht vollständig ersetzen werden kann. Zusätzlich muss eine Rechtsperson gegründet & Verträge zwischen Mitglied & der Energiegemeinschaft abgeschlossen werden.
Wer kann an Energiegemeinschaften teilnehmen?
An EGs können Privat- oder Rechtspersonen, Gemeinden, Behörden oder auch KMUs teilnehmen. Eine Voraussetzung gilt man muss um Nahbereich der Erzeugungsanlage angesiedelt sein.
NICHT teilnehmen dürfen Großunternehmen & Energieversorgungsunternehmen.
Ihre Vorteile als Mietglied einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft:
Sie tragen zur Energiewende bei
Sie kaufen Ihren Strom direkt im Ort / regionale Wertschöpfung und werden unabhängig (vor allem auch in der Preisgestaltung)
Sie sparen bis zu 60% Netzgebühr
Sie können den Strompreis innerhalb der Energiegemeinschaft selbst bestimmen
Sie können Förderungen in Anspruch nehmen
Sie entlasten die Stromnetze
Noch mehr Informationen, Musterverträge, Leitfäden etc. finden Sie z.B. hier https://energiegemeinschaften.gv.at/